Altersvorsorge ist Pflicht –
Gute Altersversorgung ist Haltung
Das Problem ist bekannt — auf beiden Seiten. Die gesetzliche Rente reicht für die meisten nicht.
Wer als Arbeitgeber aktiv wird, kann mit überschaubarem Aufwand einen echten Unterschied machen.
Fall aus der Praxis
„Wir haben eine bAV eingerichtet, zahlen den Arbeitgeberzuschuss, haben die Mitarbeiter beraten — und kaum jemand macht mit. Die Leute haben einfach kein Geld für Altersvorsorge“
„Der Zuschuss“ in Höhe von 15% – oder zum Teil tarifvertraglich geregelt sogar weniger – ist nicht mehr als die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers. Das ist keine Sozialleistung – es ist der Anstand des Arbeitgebers, sich nicht an der Entgeltumwandlung der Mitarbeiter zu bereichern.
Die meisten Arbeitnehmer wissen, dass die gesetzliche Rente für sie nicht reichen wird. Der Arbeitgeber bietet eine bAV – und keiner macht mit. Nicht weil niemand will, sondern weil das Angebot nicht attraktiv ist. Was wirklich hilft, ist ein wenig Unterstützung: ein konkretes, verständliches Angebot mit einem echten Arbeitgeber-Beitrag, das den Einstieg leicht macht.
Mit einer Entgeltumwandlung sparen Mitarbeiter aus dem Bruttogehalt — Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den umgewandelten Betrag entfallen. Nettosparen, nicht Verzicht. Zusammen mit einem zusätzlichen Arbeitgeberbaustein kann die Rentenlückt ein gutes Stück geschlossen werden.
Was viele Arbeitgeber nicht wissen: richtig gemacht wird der Arbeitgeberzuschuss unter Umständen mit bis zu 30 % staatlich gefördert, kostet Sie also weniger als gedacht.
Das Ergebnis: Mit überschaubarem Aufwand unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei einem der wichtigsten Zukunftsprobleme. Das bindet, das zieht an — und es unterscheidet Sie von Wettbewerbern die das Thema noch vor sich herschieben.
Ein gutes Angebot allein reicht nicht. Es muss erklärt werden — persönlich, verständlich, auf den einzelnen Mitarbeiter zugeschnitten. Erst dann wird aus einer gut gemeinten Maßnahme eine die wirklich wirkt.
Wir schauen es gemeinsam an — unverbindlich.
