Beihilfen

Gesundheit · Beihilfen

Medizinische Kosten erstatten —
direkt, steuerlich klug und ohne Mehraufwand.

Beihilfen sind keine Versicherungsleistung. Sie sind eine direkte Geste des Arbeitgebers — und werden als solche wahrgenommen.
Wer medizinische Kosten seiner Mitarbeiter direkt erstattet, schafft Nähe — und nutzt dabei einen steuerlichen Rahmen,
den die wenigsten kennen

Rechtlicher Rahmen

Was Arbeitgeber wissen müssen — und oft nicht wissen

„Mein bester Monteur fällt mir ständig mit Rücken aus. Ich schätze den Mann — aber irgendwann hab ich gefragt, ob er mal zum Physiotherapeuten geht. Hat er nicht. Zu teuer.“
Solche Situationen sind kein Einzelfall — und sie sind vermeidbar. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern medizinisch veranlasste Kosten erstatten: Massagen, Physiotherapie, Zahnersatz, Sehhilfen, Zuzahlungen. Der Arbeitgeber spart sich Fehltage, der Mitarbeiter bekommt die Behandlung, die er braucht. Und er weiß genau, wer dafür gesorgt hat. .
R 3.11 LStR 2025 regelt Rahmenbedingungen und Höchstbeträge, die lohnsteuer- und sozialabgabenfrei erstattet werden dürfen — für den Arbeitnehmer kommt die volle Summe an, ohne Abzüge. Voraussetzung ist u.:, dass ein konkreter Anlass vorliegt — also eine tatsächlich angefallene medizinische Leistung — und dass die Zahlung nicht pauschal, sondern anlassbezogen erfolgt. Auch die Erstattung der PKV-Selbstbeteiligung fällt unter diese Regelung — Richtig umgesetzt haben Arbeitgeber ein Benefit, dass sie gesetzlich wie privat versicherten Mitarbeitern gleichermaßen anbieten können.
Was das bedeutet
Beihilfen sind eine der unkompliziertesten Möglichkeiten, Mitarbeitern konkret zu helfen — und das mit steuerlichem Vorteil für beide Seiten. Voraussetzung ist ein klares Regelwerk: welche Leistungen sind für wen erstattungsfähig – und ein klarer Prozess: Wer zahlt wann was, auf welcher Grundlage, und wie wird es in der Lohnbuchhaltung erfasst.
Umsetzung

Gesundheitsdaten auf dem Schreibtisch des Chefs? — das muss nicht sein

„Ich habe das Angebot gemacht — aber kaum jemand hat es genutzt. Einer hat mir direkt gesagt: Chef, ich reiche dir doch keine Arztrechnung ein. Das geht dich nichts an.“
Der Einwand ist berechtigt — und er ist häufiger als Arbeitgeber vermuten. Wer Beihilfen direkt über den Betrieb abwickelt, verlangt von seinen Mitarbeitern implizit Einblick in ihre Gesundheit. Den möchten sie Mitarbeiternicht gern geben, auch wenn sie dann auf bares Geld verzichten.
Eine Unterstützungskasse tritt als unabhängige Stelle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Mitarbeiter reicht seine Belege bei der Kasse ein, die Kasse prüft. Der Arbeitgeber erfährt lediglich, dass ein Mitarbeiter eine Beihilfe erhält und in welcher Höhe — keine Diagnosen, keine Verschreibungen, keine Details. Das schützt die Privatsphäre des Mitarbeiters und erhöht die Nutzungsquote deutlich. Wer weiß, dass seine Gesundheitsdaten beim Arbeitgeber nicht ankommen, beantragt die Leistung auch tatsächlich.
Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber beschränkt sich auf die Meldung ein- und austretender Mitarbeiter. Die Abwicklung der Leistungsfälle übernimmt die Unterstützungskasse — digital, datenschutzkonform, ohne Einblick des Arbeitgebers in medizinische Details.
Was das bedeutet
Die Zusage von Gesundheitsleistungen über eine Unterstützungskasse ist heute weitgehend unbekannt — und genau deshalb ein Differenzierungsmerkmal. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der erstattungsfähigen Leistungen, begleiten die Einrichtung und koordinieren die Umsetzung mit der Unterstützungskasse.
Welche Beihilfen führen Ihr Unternehmen zum Ziel
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