betriebliche Altersversorgung (bAV)

Betriebliche Altersversorgung

Die bAV ist kein freiwilliges Extra

Sie ist gesetzlich verankert — und wer sie richtig aufstellt, macht aus einer Pflicht eine echte Stärke.

Geht mich das als Arbeitgeber überhaupt was an?
Ja. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Entgelts in eine bAV umzuwandeln (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Als Arbeitgeber müssen Sie das ermöglichen — ob Sie wollen oder nicht. Die Frage ist nur: wie.
Wie bekomme ich es vom Tisch?
Mit dem richtigen Partner, einer klaren Struktur und digitalen Prozessen. Wer die Administration auslagert, die Dokumentation systematisiert und datenschutzkonforme Abläufe etabliert, hat danach kaum noch Aufwand.
Was habe ich davon?
Richtig gemacht ist die bAV eine der kosten-effizientesten und wirksamsten Sozialleistungen überhaupt: Sie verursacht keine oder geringe Lohnnebenkosten, stärkt die Mitarbeiterbindung und ist im Wettbewerb um Fachkräfte ein konkretes Argument — das kein Mitbewerber einfach kopieren kann.
Rechtlicher Rahmen

Was Arbeitgeber wissen müssen — und oft nicht wissen

„Unser Steuerberater hat uns darauf hingewiesen, dass wir seit Jahren einen Arbeitgeberzuschuss zahlen müssten.“
Der Anspruch auf Entgeltumwandlung besteht seit 2002 — für jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, automatisch, ohne dass ein Arbeitsvertrag das ausdrücklich regeln muss. Seit 2019 kommt der verpflichtend zu zahlende Arbeitgeberzuschuss hinzu: 15 % der umgewandelten Beträge, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Wer das nicht beachtet, haftet — und zwar persönlich, nicht das Unternehmen. Das Betriebsrentengesetz enthält eine Reihe weiterer Regelungen. Hinzu kommen Regelungen aus dem Steuer- sowie dem Sozialversicherungsrecht, die neben der Haftung des Arbeitgebers eine persönliche Haftung auslösen können.
Was das bedeutet
Bevor irgendetwas verändert oder neu eingeführt wird, steht die Bestandsaufnahme. Was ist vorhanden? Was kostet es? Wo liegen die Risiken? Erst danach ergibt eine Empfehlung Sinn.
Durchführungswege & Zusageformen

Warum das Thema komplex ist — und warum das kein Problem sein muss

„Wir haben vor Jahren irgendetwas unterschrieben — aber was genau drin steht und ob das noch passt, weiß ehrlich gesagt niemand so genau.“
Die bAV kennt fünf Durchführungswege und mehrere Zusageformen. Was davon im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Betriebsgröße, Branche, Belegschaftsstruktur und steuerlicher Situation ab. Was vor zehn Jahren richtig war, kann heute unvorteilhaft oder sogar haftungsrelevant sein — nicht weil sich die Verhältnisse geändert haben, sondern weil das Recht es getan hat.
Was das bedeutet
Rechtssicherheit entsteht nicht durch einen guten Willen, sondern durch ein passendes Konzept, laufende Beratung und korrekte Umsetzung. Das ist kein einmaliger Aufwand — es ist ein laufender Prozess.
Wirkung

Eine bAV, die niemand versteht, wirkt nicht

„Wir zahlen als Arbeitgeber drauf — aber kaum jemand macht mit. Das Thema interessiert die Leute einfach nicht.“
Es interessiert sie — es wurde ihnen nur nie erklärt. Teilnahmequoten unter 30 % sind keine Ausnahme, und sie haben fast nie mit dem Angebot zu tun. Sie entstehen, wenn ein Benefit eingeführt, aber nicht kommuniziert wird. Wer seinen Mitarbeitern einmal in einem persönlichen Gespräch zeigt, was die bAV für sie konkret bedeutet — in Euro, in ihrer Lebenssituation — erlebt eine andere Reaktion.
Was das bedeutet
Eine bAV, die funktioniert, braucht mehr als einen Vertrag. Sie braucht Akzeptanz. Und die entsteht durch Verstehen, nicht durch Broschüren — kurz: tue Gutes und rede darüber!
Versorgungsleistungen

Die bAV ist weit mehr als Rentensparen

Der Begriff betriebliche Altersversorgung fasst alle Leistungen zusammen, die ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter aus Anlass des Arbeitsverhältnisses für drei Lebenssituationen zusagen kann.

Altersversorgung
Dieser Tatsache kann sich heute kaum noch jemand verschließen: Die gesetzliche Rente wird für die meisten Mitarbeiter nicht reichen. Mit einer betrieblichen Altersversorgung schließen Sie diese Lücke — steuerlich gefördert und privilegiert bei der Berechnung von Sozialabgaben. Für Mitarbeiter attraktiv — für Arbeitgeber mindestens ein Hygienefaktor.
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Arbeitskraftabsicherung
Sie haben mindestens vier Mitarbeiter? Dann trifft es statistisch gesehen auch Ihren Betrieb irgendwann: ein Mitarbeiter wird berufsunfähig — die wenigsten sind ausreichend abgesichert. Eine betriebliche Lösung schützt bei Verlust der Arbeitskraft und zeigt Fürsorge in einer Situation, die Mitarbeiter sich selbst kaum vorstellen wollen.
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Hinterbliebenenversorgung
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente deckt in den meisten Fällen nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens ab. Eine betriebliche Lösung sichert Familie und Partner ab — und signalisiert der gesamten Belegschaft, dass dieser Arbeitgeber langfristig denkt.
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