bAV — Arbeitskraftabsicherung
Wer nicht mehr kann, braucht mehr als Mitgefühl
Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Kein Randthema —
und kein Thema, das Arbeitgeber kalt lassen sollte.
Ihre Bedenken?
„Das interessiert mich ehrlich gesagt wenig. Wenn jemand nicht mehr arbeiten kann, ist er ja sowieso nicht mehr bei mir.“
Verständlich gedacht — aber zu Ende gedacht nicht ganz richtig. Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Das ist kein Randthema. Und wer betroffen ist, ist nicht zwingend weg — oft ist er noch anders einsetzbar.
Ein Fliesenleger mit Rücken- oder Knieleiden kann nicht mehr auf dem Boden arbeiten. Aber er kann ausbilden. Sein handwerkliches Wissen, über Jahrzehnte aufgebaut, ist wertvoll — wenn der Betrieb ihm die Möglichkeit gibt, es weiterzugeben. Wer eine Arbeitskraftabsicherung hat, lässt sich leichter in eine neue Rolle integrieren: mit reduzierter Stundenzahl, anderen Aufgaben, angepassten Anforderungen. Know-how bleibt im Unternehmen.
Und es gilt noch etwas: Mitarbeiter sehen, wie ein Betrieb mit denen umgeht, die einmal nicht mehr so können wie früher. Das prägt das Bild eines Arbeitgebers — stärker als jede Stellenanzeige.
„Als Arbeitgeber hafte ich für die zugesagte Leistung, auch wenn der Versicherer nicht zahlt.“
Wer eine betriebliche Versorgungsregelung sauber auf eine passende Versicherungslösung abstimmt, reduziert sein Haftungsrisiko erheblich. Umfangreiche Gesundheitsprüfungen lassen sich dabei oft vermeiden — was bedeutet, dass auch Mitarbeiter abgesichert werden können, die sich privat gar nicht mehr versichern könnten.
„Arbeitskraftabsicherung über die bAV rechnet sich nicht — im Leistungsfall fallen Steuern und Sozialabgaben auf die Versorgungsrente an.“
Das ist richtig: Die bAV-Leistung ist eine Bruttoleistung, von der noch Steuern und unter Umständen Sozialabgaben abgehen. Aber: Weil vorher aus dem Bruttogehalt investiert wird, lässt sich bei gleichem Nettoaufwand eine deutlich höhere Versorgungsleistung absichern als privat. Im Leistungsfall gibt es zudem Freibeträge bei den Sozialabgaben, und die Steuerbelastung fällt in der Regel spürbar niedriger aus. Unter dem Strich ist die betriebliche Lösung häufig günstiger — nicht teurer.
„Eine Arbeitskraftabsicherung über die bAV ist in der Regel zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.“
Das ist Vollkasko-Denken. Die Arbeitskraftabsicherung über die bAV ist selten die einzige Einnahmequelle im Leistungsfall. Gesetzliche Erwerbsminderungsrente, Teilzeitarbeit, ein anderer Beruf — all das sind Szenarien bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Die Arbeitskraftabsicherung über die bAV ist kein Ersatz für ein Gehalt. Sie ist ein Baustein, der den Unterschied macht.
Was das bedeutet
Arbeitskraftabsicherung über die bAV ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Zeichen — gegenüber der Belegschaft, gegenüber Bewerbern, gegenüber sich selbst als Arbeitgeber. Wer sie richtig aufsetzt, schützt nicht nur seine Mitarbeiter. Er schützt auch sein Unternehmen.
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